Hundeplatz Stein-Deutenbach
Hundeplatz Stein-Deutenbach 

Platzordnung / Benutzungsordnung

 

1. Nutzung des Vereinsgeländes

  • Das Vereinsgelände steht allen Mitgliedern zur Verfügung.

  • Mitglieder anderer SV-Ortsgruppen sowie Gäste sind nach vorheriger Anmeldung und mit Zustimmung des Vorstands willkommen.

  • Das Betreten und die Nutzung des Geländes erfolgen auf eigene Gefahr.

 

2. Voraussetzungen für Hunde

  • Es dürfen nur geimpfte und haftpflichtversicherte Hunde ohne ansteckende Krankheiten das Gelände betreten.

  • Impfpass und Versicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.

  • Es gilt das aktuelle Tierschutzgesetz.

 

3. Verhalten auf dem Gelände

  • Hunde sind im öffentlichen Bereich grundsätzlich an der Leine zu führen.
    Ausnahmen sind nur auf Anordnung der Trainer bzw. der Vorstandsmitglieder möglich.

  • Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.

  • Grundsätzlich dürfen verträgliche Hunde ins Vereinsheim (nicht in den Küchenbereich).

 

4. Training und Geräte

  • Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.

  • Stationäre Geräte (z. B. Brücke, A-Wand) dürfen nur unter Aufsicht eines Trainers genutzt werden.

  • Trainingsgeräte sind sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch aufzuräumen.

  • Schäden oder Mängel sind unverzüglich dem Trainer oder Vorstand zu melden.

  • Bei Störungen des Trainings können Trainer einen Platzverweis aussprechen.

 

5. Sicherheit und Ordnung

  • Jeder Hundehalter haftet für sich und seinen Hund persönlich. Eine Vereinshaftung ist ausgeschlossen.

  • Beim Verlassen des Geländes ist auf ordnungsgemäßes Verschließen der Tore zu achten.

  • Das Befahren des Parkplatzes ist nur mit äußerster Vorsicht erlaubt.

  • Parken vor Toren und Terrassen ist nicht gestattet.

  • Bei unklarer Situation (z. B. freilaufende Hunde) ist das Befahren nur mit Einweisung zulässig.

 

 

Stein, 25. Februar 2026                                Der Vorstand

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