1. Nutzung des Vereinsgeländes
Das Vereinsgelände steht allen Mitgliedern zur Verfügung.
Mitglieder anderer SV-Ortsgruppen sowie Gäste sind nach vorheriger Anmeldung und mit Zustimmung des Vorstands willkommen.
Das Betreten und die Nutzung des Geländes erfolgen auf eigene Gefahr.
2. Voraussetzungen für Hunde
Es dürfen nur geimpfte und haftpflichtversicherte Hunde ohne ansteckende Krankheiten das Gelände betreten.
Impfpass und Versicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.
Es gilt das aktuelle Tierschutzgesetz.
3. Verhalten auf dem Gelände
Hunde sind im öffentlichen Bereich grundsätzlich an der Leine zu führen.
Ausnahmen sind nur auf Anordnung der Trainer bzw. der Vorstandsmitglieder möglich.
Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
Grundsätzlich dürfen verträgliche Hunde ins Vereinsheim (nicht in den Küchenbereich).
4. Training und Geräte
Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
Stationäre Geräte (z. B. Brücke, A-Wand) dürfen nur unter Aufsicht eines Trainers genutzt werden.
Trainingsgeräte sind sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch aufzuräumen.
Schäden oder Mängel sind unverzüglich dem Trainer oder Vorstand zu melden.
Bei Störungen des Trainings können Trainer einen Platzverweis aussprechen.
5. Sicherheit und Ordnung
Jeder Hundehalter haftet für sich und seinen Hund persönlich. Eine Vereinshaftung ist ausgeschlossen.
Beim Verlassen des Geländes ist auf ordnungsgemäßes Verschließen der Tore zu achten.
Das Befahren des Parkplatzes ist nur mit äußerster Vorsicht erlaubt.
Parken vor Toren und Terrassen ist nicht gestattet.
Bei unklarer Situation (z. B. freilaufende Hunde) ist das Befahren nur mit Einweisung zulässig.
Stein, 25. Februar 2026 Der Vorstand