Hundeplatz Stein-Deutenbach
Hundeplatz Stein-Deutenbach 

Platzordnung / Benutzungsordnung

Grundsatz:

 

Die Übungsplätze der SV-Ortsgruppe Stein-Deutenbach e.V. stehen allen Mitgliedern grundsätzlich zur Verfügung.

Mitglieder anderer Ortsgruppen (SV)und Gäste mit ihren Hunden sind nach Ankündigung herzlich willkommen. Sie bedürfen zur Platzbenutzung der Zustimmung des Vorstands.

 

  • Es dürfen nur solche Hunde das Vereinsgelände betreten, die gesund, entsprechend geimpft sind (insbesondere gegen gefährliche Tierseuchen und Tollwut), und einen gültigen Versicherungsschutz besitzen.

  • Das Impfbuch und der Versicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.

  • Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt das aktuelle Tierschutzgesetz.

  • Den Anweisungen der Trainer während der Ausbildung ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Erfahrene Hundeführer arbeiten unter den Vorgaben der Platzordnung generell selbstständig und eigenverantwortlich.

  • Hunde sind im öffentlichen Bereich am Hundeplatz an der Leine zu führen; von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn Hundeführer mit ihren Hunden sich kennen und die Hunde untereinander verträglich und sozialisiert sind.

  • Aggressive Hunde sind vom Hundeführer mit einem Maulkorb zu versehen.

  • Jeder Hundeführer hat die etwaige Hinterlassenschaft seines Hundes auf dem gesamten Gelände in die dafür vorgehaltenen Behälter sofort zu entfernen.

  • Brave, ruhige Hunde dürfen mit in das Vereinsheim, ausgenommen ist der Küchenbereich.

  • Jeder Hundeführer hat das von ihm benutzte Trainingsgerät wieder an seinen dafür bestimmten Platz zurückzubringen und gegebenenfalls zu säubern. Die Trainingsgeräte sind schonend zu behandeln. Bei Mängeln an diesen Geräten ist der jeweilige Trainer/Trainerin zu verständigen.
    Die stationären Trainingsgeräte - Brücke, A-Wand etc. - sind nur unter Aufsicht eines Trainers/Trainerin zu benutzen. Bei Zuwiderhandeln kann ein Platzverweis erfolgen; dabei entstandene Sachschäden oder Verletzungen müssen eigenständig reguliert werden. Hier gibt es KEINE Vereinshaftung.

  • Jeder Hundeführer hat beim Verlassen des Hundeplatzes dafür zu sorgen, dass dieser wieder ordnungsgemäß abgesperrt wird.

  • Bei eventuellen Schadensfällen ist umgehend der Vorstand zu  verständigen.

  • Die Trainer sind ermächtigt, Personen, welche die Trainingseinheiten stören, vom Platz zu verweisen, ebenso jede andere Art von Ruhestörern.

     

Der Verein für Deutsche Schäferhunde OG Stein-Deutenbach e.V. übernimmt keinerlei Haftung für eventuell auftretende Personen- / Sachschäden. Jeder Hundehalter haftet persönlich für eigene sowie eventuell durch seine oder durch seinen Hund verursachte Schäden.

Das Befahren des Vereinsgeländes (Parkplatz) ist nur mit äußerster Vorsicht gestattet. Da sich auf dem Platz auch freilaufende Hunde befinden können, ist eine besonders hohe Aufmerksamkeit gefordert.

Bei unklarer Platzlage ist das Befahren des Vereinsgeländes nur mit Einweisung erlaubt oder zu unterlassen, bis die Situation sicher ist!

 

Das Parken direkt vor den Terrassen oder den Toren im Gelände ist verboten.

Das
Betreten/Befahren und die Nutzung des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.

 

Stein, im Januar 2024

Der Vorstand

 

 

Druckversion | Sitemap
©2022 by SV OG Stein-Deutenbach e.V.