Die Begleithundeprüfung dient als Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen im Hundesport, z.B. Obedience, Agility, Fährte etc. Hier ist die Erziehung des Hundes für den Alltag vordergründig. Der Hund muss mindestens 15 Monate alt, gechipt oder tätowiert sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Der Teilnehmer an der Prüfung muss Mitglied in einem dem VDH angeschlossenen Verein (z.B. SV) sein.
Teil 1 - Sachkundenachweis
Der Hundehalter beweist sein Grundwissen in einem schriftlichen Test, was Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist.
Teil 2 - Unterordnung
Am Platz werden Gehorsam, Sozialverträglichkeit und Unbefangenheit des Hundes von einem Richter überprüft. Die Prüfung in der Unterordnung erfolgt nach einem vorgegebenen Laufschema (siehe unten), das der Hund zuerst mit, dann ohne Leine absolvieren muss. Gefordert werden Laufübungen mit verschiedenen Tempi, Wendungen und Anhalten, Lauf durch eine Gruppe Menschen, Sitzübungen, Ablegen und Abrufen.
Ist dieser Teil bestanden, folgt
Teil 3 - Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit
Außerhalb des Platzes wird der Hund mit Fußgängern, Joggern, Radfahrern und anderen Hunden konfrontiert und muss ein sicheres und freundliches Verhalten zeigen.